Bestattungen Busch & Gregor / Bestattungsvorsorge / Patientenverfügung
Ein Unfall oder eine schwere Erkrankung können dazu führen, dass ein eigenständiges Leben nicht mehr möglich ist. Die Medizin bietet heute Möglichkeiten, Menschen „künstlich“ am Leben zu erhalten. Viele Menschen wünschen sich den Erhalt der eigenen Selbstbestimmung und lehnen lebensverlängernde Maßnahmen ab. Mit einer Patientenverfügung kann jeder für sich entscheiden, was im schlimmsten Fall konkret geschehen soll.
In der Verfügung sollte klar und deutlich formuliert sein, welche medizinische Behandlung in welchem körperlichen Zustand erfolgen darf. Ein formloses Schriftstück ist ausreichend – wichtig ist, dass der Text mit Datum und Unterschrift unterzeichnet ist. Die Verfügung muss nicht notariell beglaubigt werden. Wir empfehlen, das Schreiben regelmäßig neu zu unterzeichnen (zum Beispiel jährlich), sodass es stets aktuell ist. Die Patientenverfügung sollte leicht zugänglich aufbewahrt werden.
Nähere Informationen und Vordrucke gibt es beim Bundesministerium der Justiz.